Allgemeine Geschäftsbedingungen
DMH
1. Inhalt
Der Kunde akzeptiert, dass die Dokumente (Vertrag und Rechnung) den vollständigen Text der Vereinbarung zwischen Parteien darstellen. Jede Abweichung oder Abänderung der vorliegenden Klauseln ist ungültig, solange sie nicht in schriftlicher Form von beiden Parteien akzeptiert ist. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung und Vereinbarung lässt die Wirksamkeit aller übrigen unberührt.
2. Vertragsabschluss
Alle unsere Vorschläge, Kataloge, Broschüren, Preislisten und Kundenauskünfte sind nicht als Vertragsangebot anzusehen und erfolgen ohne Verpflichtung unsererseits, solange sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise, auch gegenüber dem Endverbraucher. Außer bei anders lautenden Vereinbarungen beruhen unsere Preise auf den zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Annahme des Verkaufsangebotes geltenden Einkaufspreisen, Löhnen, Gehaltskosten, Soziallasten, öffent- lichen Lasten, Transportkosten, Versicherungsprämien und anderen Kosten. Bei einer Erhöhung einer oder mehrerer Komponenten des Selbstkostenpreises haben wir das Recht den Preis im Verhältnis zu dieser Erhöhung anzupassen, dabei werden die eventuellen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich berücksichtigt. Alle Steuern (inklusive Mehrwertsteuer) und andere Lasten, die nach der Aufgabe der Bestellung und vor der Lieferung, auf Grund der Warenlieferung oder der Dienstleistung geschuldet sind, werden zu Lasten des Käufers gelegt. Der Preis der Arbeit wird gemäß der geleisteten Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich ab Werk. Fracht wird gesondert berechnet, ebenso Be- und Entladungskosten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Alle unsere Vorschläge, Kataloge, Broschüren, Preislisten und Kundenauskünfte sind nicht als Vertragsangebot anzusehen und erfolgen ohne Verpflichtung unsererseits, solange sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Lieferungen und Versand
Die Lieferung findet in unseren Geschäften statt. Es wird immer davon ausgegangen, dass die Lieferung in unseren Geschäften oder Lagern erfolgt. Wir sind von der Lieferungspflicht entbunden im Falle höherer Gewalt, das heißt, bei jedem vom Lieferanten unabhängigen Grund oder wenn das Ereignis zum Teil nicht unter seiner Kontrolle liegt. Unter anderem werden als Fälle von höherer Gewalt angesehen: Streiks, Lieferungsverzögerung der eigenen Lieferanten, Kriege, Brände, Naturkatastrophen, interne Organisationsschwierigkeiten des Unternehmens (Abwesenheit des Personals auf Grund von Krankheit, Streik, Maschinen- panne). Der Verkäufer muss nicht die Unvorhersehbarkeit und die Unwiderstehlichkeit der Störung beweisen. Sobald wir Lieferzeiten und –termine nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklären, gelten diese nur annähernd. Eine Verspätung von einigen Tagen in Bezug auf die Lieferfrist zieht keinerlei Verantwortung unsererseits mit sich und gibt auch keinen Anlass zur Auszahlung einer Entschädigung. Lieferzeiten und –termine verlängern bzw. verschieben sich durch von uns nicht vertretbare Ereignisse, auch bei Verzögerungen durch Vorlieferanten, Betriebs- und Versandstörung, Teillieferung und Teilleistungen sind zulässig. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als zwei Wochen schuldhaft überschritten, ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer durch Einschreiben gesetzten Nachfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Solange der Besteller seine Verpflichtungen aus unserer Geschäftsverbindung nicht erfüllt, sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt. Nach Anmahnung und schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Annahmeverweigerung haftet der Besteller für alle uns entstehenden Schäden einschließlich Bereithaltungs- und Dispositionskosten, mit einem Mindest- schadenersatzbetrag von 30% der Bestellung.
5. Transport
Zum Zeitpunkt an dem die Waren unsere Geschäfte oder Warenlager verlassen, geht das Warenrisiko auf den Kunden über. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
6. Reklamationen
Alle Mängel oder eventuelle Beschädigungen der gelieferten Ware oder der Verpackung, sowie Fehlmengen, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen, müssen vom Kunden auf den Lieferschein, der Rechnung oder den Transportdokumenten vermerkt werden. In Ermangelung davon können diese Beanstandungen nicht berücksichtigt werden. Die Reklamationen bezüglich der versteckten Mängel erfolgen spätestens innerhalb von acht Tagen nachdem sie vom Käufer entdeckt werden. Alle Reklamationen müssen in Form eines an den Verkäufer gerichteten Einschreibebriefes erfolgen, wobei die Mangelrügen in detaillierter Form dargelegt werden müssen. Selbst form- und fristgerechte Rügen bezüglich Fehlmengen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese Fehlmengen kontra-diktatorisch festgestellt wurden bzw. wenn dem Lieferanten noch die materielle Möglichkeit gewährt ist, diese Fehlmeldungen zu kontrollieren.
7. Garantie
Nur wenn der Verkäufer schwerwiegende Fehler begangen hat, ist er für den entstandenen Schaden haftbar. Die Garantie ist beschränkt auf den kostenlosen Ersatz, die kostenlose Reparatur oder die Bezahlung des defekten Teiles.
8. Annullierung der Bestellung
Sollte der Käufer die Bestellung teilweise oder ganz annullieren, ist der Käufer verpflichtet, eine Entschädigung von mindestens 20% der Bestellung zu zahlen. Sollte der Verkäufer jedoch eine Entschädigung von mehr als 20% verlangen, muss er den Umfang seines Schadens beweisen.
9. Zahlungen
Zahlungen sind sofort bei Lieferung oder Leistung in Bar ohne Abzug zu erbringen. Dies gilt auch bei Teilleistungen. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt vorbehalten und erfolgt erfüllungshalber. Zahlungsmittel gelten erst nach Einlösung und Gutschrift als Zahlung. Spesen und Einziehungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Nach Fälligkeit sind ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 15% geschuldet. Bei Zahlungsverzug sind alle, auch noch nicht fällige Forderungen, aus der Geschäftsverbindung sofort zahlbar. Nach Mahnung sowie bei Verschlechterung der angenommenen Kreditverhältnisse des Bestellers sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10. Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt im vollen Eigentum des Lieferanten bis zum Tag der vollständigen Zahlung des Verkaufspreises, der Nebenkosten und der Steuern. In Ermangelung einer Zahlung kann der Lieferant die Ware zurücknehmen und den Verkauf mittels einer einfachen schriftlichen Benachrichtigung auflösen, wenn die vorherige Inverzugssetzung nicht innerhalb von 8 Tagen befolgt wurde; dies unter Vorbehalt aller Schadensersatzansprüche.
11. Zuständigkeitsklausel
Für alle Streitigkeiten, die der vorliegende Vertrag mit sich ziehen sollte, sind nur die Gerichte des Bezirks DIEKIRCH zuständig. Es gilt luxemburgisches Recht. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist 9991 Weiswampach, Om Knupp 7B.
Hitra
Artikel 1
· Internationaler Transport: die Vorschriften des CMR-Abkommen für den Warentransport.
· Nationaler Transport: Die Auflagen der Fédération Nationale Belge des Transporteurs par Route (Nationale belgische Föderation der Straßentransportunternehmen)
Artikel 2
Der Transportunternehmer schließt eine Verpflichtung zum Mittel und nicht eine Verpflichtung zum Resultat ab.
Er kann nur für eigene Fehler oder Irrtümer und für Fehler oder Irrtümer seiner Bediensteten verantwortlich gemacht werden.
Diese Fehler oder Irrtümer müssen durch die Gegenpartei bewiesen werden.
Der Transportunternehmer haftet nicht für die Taten von Drittpersonen oder von Bediensteten, wenn Letztere nicht bezüglich den ihnen aufgetragenen Tätigkeiten handeln.
Zahlung:
Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung sind unsere Rechnungen bar zu zahlen und ohne Skonto.
Es handelt sich um Bringschulden.
Sollte eine Rechnung nicht bar bezahlt werden bzw. im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeitsdatum hat das Unternehmen Hitra A.G. das Recht, nicht nur den Rechnungsbetrag gerichtlich einzuklagen, sondern auch auf sofortige Zahlung aller anderen Schuldforderungen zu bestehen, wobei eventuelle Zahlungsfristen bzw. Erleichterungen automatisch nichtig würden.
Das Versenden der Rechnung gilt als Zahlungsaufforderung.
Im Falle, wo nicht bar bezahlt würde bzw. an der vereinbarten Fälligkeit, ist der Kunde verpflichtet spätestens innerhalb 14 Tagen nach Versand (zuzüglich 3 Werktage) einer ersten kostenlosen Mahnung zu zahlen. Ansonsten verlangt die Firma Hitra A.G. Verzugszinsen und Gebühren:
20 Euro, wenn der ausstehende Betrag 150 Euro oder weniger beträgt;
30 Euro zuzüglich 10% des ausstehenden Betrags zwischen 150 und 500 Euro, wenn der ausstehende Betrag zwischen 150 und 500 Euro liegt;
65 Euro zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags für den Betrag über 500 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro, wenn der geschuldete Betrag über 500 Euro liegt.
Diese Beträge können alle vier Jahre angepasst werden.
Jede außergerichtliche Inkassotätigkeit wird mit einem Mahnschreiben eingeläutet.
Artikel 3
Anwendbares Recht - Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vertragsausführung bzw. Interpretation ergäben, in die der Transportunternehmer als Kläger oder als Beklagter verstrickt ist, werden von den Gerichten in Belgien entschieden, selbst im Falle einer Garantieklage oder im Falle, wo mehrere Kläger oder Beklagte sind.
Alle unsere Operationen unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.